DGUV 208-061: Die neue Sicherheitsgrundlage für Regale im Lager ersetzt die bisherige DGUV 108-007
Neue Richtlinie, bewährter Zweck: Mehr Sicherheit für Regalsysteme
Wenn es im Lager kracht, sind die Schäden oft teuer – und im schlimmsten Fall auch gefährlich. Gerade in der heutigen Zeit, in der Regalanlagen immer höhere Lasten tragen und der Warenumschlag stetig steigt, ist eines klar: Die Sicherheit der Lagereinrichtung ist keine Nebensache. Sie ist Voraussetzung für einen funktionierenden Betrieb. Aus genau diesem Grund wurde im Sommer 2024 die DGUV Information 208-061 veröffentlicht – als überarbeitete und erweiterte Fassung der bisherigen DGUV Regel 108-007, die vielen Verantwortlichen in der Lagerlogistik noch geläufig ist. Eines Vorab: Die bisherige Regalprüfung als auch die wöchentliche Sichtprüfung bleiben natürlich bestehen.
Von der DGUV 108-007 zur 208-061: Warum eine Überarbeitung nötig war
Die neue Richtlinie bringt mehr als nur eine neue Nummerierung. Sie baut auf den bisherigen Regelungen auf, erweitert sie jedoch um wichtige technische Details und passt die Inhalte an den aktuellen Stand der Technik sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen an. Damit schafft sie für alle Unternehmen, die Lagereinrichtungen oder Ladungsträger betreiben, eine klarere Grundlage – und ein höheres Maß an Rechtssicherheit.

Klare Anforderungen für stabile Regalsysteme
Ein zentrales Anliegen der neuen DGUV 208-061 ist es, den sicheren Betrieb von Regalen, Schränken, Paletten und anderen Lagereinrichtungen zu gewährleisten – sowohl unter Alltagsbelastung als auch im Fall typischer Betriebsvorfälle wie Anfahrschäden durch Flurförderzeuge. Während in der alten Regel 108-007 die Anforderungen zwar bereits benannt, aber teilweise recht allgemein gehalten waren, präzisiert die neue Information zahlreiche Begriffe und technische Anforderungen. So wurde beispielsweise das zulässige Verhältnis von Höhe zu Tiefe bei Regalen mit Schiebe- oder Rolltüren angepasst: Die oberste Ablage darf nun bis zum Fünffachen der Tiefe reichen – zuvor galt das Vierfache als Obergrenze. Das mag im ersten Moment wie eine kleine Änderung erscheinen, bedeutet in der Praxis jedoch konkret: Mehr Spielraum bei der Lagerplanung, gleichzeitig aber auch neue Prüfpflichten, wenn diese Maße überschritten werden.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Wir prüfen, reparieren und schützen Ihre Regale
Mehr Klarheit bei Begriffen und Nachweispflichten
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die begriffliche Trennung. Wo früher vom „Lagergerät“ die Rede war, spricht die neue Information nun klar von „Ladungsträgern“. Diese sprachliche Schärfung spiegelt eine inhaltliche Klarstellung wider, die insbesondere für die Auswahl, Konstruktion und Prüfung von Paletten, Stapelbehältern und anderen Trägern relevant ist. Auch die Anforderungen an die Nachweisführung wurden angepasst – unter anderem bei der statischen Berechnung oder bei der zulässigen Durchbiegung von Trägern.
Regalprüfung bleibt Pflicht – auch mit neuer Nummer
Was für Lagerbetreiber allerdings besonders wichtig ist: Die regelmäßige Regalprüfung nach DIN EN 15635, die sich auch aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ergibt, bleibt Pflicht. Dabei macht die neue DGUV Information 208-061 noch einmal deutlich, wie die Prüfungen durchzuführen sind, welche Anforderungen an die befähigten Personen gestellt werden und in welchen Abständen Sicht- und Expertenprüfungen stattzufinden haben.
Wer also gewerblich genutzte Regalanlagen betreibt – ganz gleich ob Palettenregal, Kragarmregal, Fachbodenregal oder Mehrgeschossregal – ist weiterhin verpflichtet, diese regelmäßig zu kontrollieren und bei Bedarf instand setzen zu lassen.
Was bedeutet das für Lagerbetreiber konkret?
Viele unserer Kunden fragen sich, ob mit der neuen DGUV 208-061 zusätzliche Maßnahmen auf sie zukommen. Die Antwort lautet: nicht zwingend – aber das Dokument bietet Ihnen die Chance, bestehende Sicherheitskonzepte zu überprüfen und zu optimieren. Denn auch wenn bisher keine formellen Änderungen an den Intervallen für die Prüfung vorgesehen sind, so wird doch die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung und zur regelmäßigen Inspektion betont. Und genau hier liegt die Verantwortung beim Betreiber. Wer sich nicht an diese Vorgaben hält, riskiert bei einem Unfall nicht nur den Versicherungsschutz, sondern auch persönliche Konsequenzen.
Unsere Empfehlung: Sicherheit professionell absichern
Als Fachbetrieb für Regalprüfung und Reparatur begleiten wir unsere Kunden dabei, ihre Regalsysteme normkonform und sicher zu betreiben. Unsere qualifizierten Prüfer führen die jährliche Experteninspektion direkt im laufenden Betrieb durch – schnell, zuverlässig und ohne Unterbrechung. Und sollte einmal ein Schaden festgestellt werden, setzen wir ihn mit unserem eigens entwickelten Regal Anfahrschutz und Reparatursystem „ROBUSTO“ sofort wieder instand. Damit erfüllen Sie nicht nur die Anforderungen der neuen DGUV Information 208-061, sondern sorgen gleichzeitig dafür, dass Ihr Lager reibungslos weiterläuft.
Fazit: DGUV 208-061 schafft Klarheit – handeln Sie jetzt
Die DGUV Information 208-061 ersetzt zwar formal die bisherige Regel 108-007, übernimmt aber viele ihrer Inhalte in aktualisierter Form. Sie baut damit auf Bekanntem auf und erweitert es dort, wo es aus Sicht der Sicherheit notwendig ist. Für Lagerverantwortliche ist dies die Gelegenheit, bestehende Strukturen auf den Prüfstand zu stellen – und mit professioneller Unterstützung auf den aktuellen Stand zu bringen. Denn nur wer regelmäßig prüft und vorbeugt, kann Schäden vermeiden, Haftungsrisiken ausschließen und langfristig wirtschaftlich arbeiten.
Letzter Prüftermin länger als 12 Monate her?
Jetzt Termin vereinbaren